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Rettungsschwimmen

Die Ausbildung im Rettungsschwimmen und die Abnahme der Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) sind Kernaufgaben der Wasserwacht.

Profunde fachlich hochwertige Ausbildung im Rettungsschwimmen dient sowohl der Prävention als auch dem Erwerb und Erhalt der Rettungsschwimmkenntnisse. Die Ausbildung erfolgt nach einem Bundeseinheitlichen Grundstandard, der durch die Deutsche Prüfungsordnung „Schwimmen-Retten-Tauchen“ (DPO S-R-T) vorgegeben ist.

Ausbilder „Rettungsschwimmer'“

In der Wasserwacht Bayern können folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Rettungsschwimmer in der Wasserwacht
  • Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
  • Ausbilder Rettungsschwimmen für den öffentlichen Dienst
  • Ausbilder Rettungsschwimmen in der Wasserwacht
  • Instruktor Rettungsschwimmen in der Wasserwacht

Die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen „Silber“ und „Gold“ sind stattlich anerkannte Ehrenzeichen im Sinne des Ordensgesetzes.

Ausbilder Rettungsschwimmen sind Lehrscheininhaber, die über eine gültige Lehrberechtigung verfügen. Instruktoren Rettungsschwimmen sind Lehrscheininhaber „R“, die zusätzlich einen Lehrgang zum Instruktor „R“ haben und vom der Wasserwacht-Bezirk als Instruktor berufen werden.

Ausbilder Rettungsschwimmen haben folgende Aufgaben:

  • Leitung, Gestaltung und Prüfung von DRSA – Lehrgängen