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Wasserretter

Die Wasserwacht Bayern führt den Wasserrettungsdienst an stehenden und fließenden Gewässern durch. Ziel der Ausbildung zum „Wasserretter“ ist die Grundqualifikation für die Aufgaben in den Fachdiensten Wasserrettungsdienst und Katastrophenschutz.

Die Ausbildung ist ein Alleinstellungsmerkmal des Verbandes. Zudem ist sie für die aktiven Mitglieder Voraussetzung zur Teilnahme am Wasserrettungsdienst und für die Qualifizierung in anderen Ausbildungsbereichen.

Um die Vorgaben durch das Bayerische Rettungsdienstgesetz zu erfüllen, verfügt ein „Wasserretter“ der Wasserwacht mindestens über ausreichende Schwimmfähigkeiten, die erforderlichen Quatlifikationen in der Rettung im fließenden und stehenden Gewässer, in der Rettung mit einem Motorrettungsboot, in der Rettung bei Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfällen sowie über ausreichende Kenntnisse in der Notfallmedizin.

Ausbilder „Wasserretter“ sind Lehrscheininhaber Wasserretter, die über eine gültige Lehrscheinberechtigung verfügen. Instruktoren Wasserretter sind Ausbilder Wasserretter die zusätzlich einen Lehrgang zum Instruktor Wasserretter absolviert haben und vom Wasserwacht-Bezirk als Instruktor berufen wurden.

Ausbilder Wasserretter haben folgende Aufgaben:

Ausbilder „Wasserretter“
  • Leitung von Lehrgängen zum Wasserretter
  • Gestaltung von Lehrgängen zum Wasserretter
  • Abnahme von Prüfungen zum Wasserretter
  • Leitung von Lehrgängen zum Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
  • Prüfung von Lehrgängen zum Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
  • Mitwirkung bei anderen Lehrgängen der Wasserwacht
  • Fort- und Weiterbildung von aktiven Rettungsschwimmern und Wasserrettern

Teilnehmervoraussetzung zum Ausbilder Wasserretter:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • aktives Mitglied der Wasserwacht und regelmäßige Teilnahmen am Wachdienst und Wasserrettungsdienst
  • abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter
  • Fortbildungsnachweis gemäß DV WRD
  • gültige Rezertifzierung als Instruktor „Reanimation mit AED“
  • Hospitation bei je einem Lehrgang „Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst“ und „Wasserretter“