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Rettungstauchen

Fachdienstausbildung – Tauchen

Die Ausbildung zum Signalmann und Taucher, sowie der dafür qualifizierten Ausbilder Tauchen zählen zu den grundlegenden Ausgaben der Wasserwacht. Gesundheit und Sicherheit der Lehrgangsteilnehmern hängen von der Qualität der Ausbilder Tauchen ab, während solide Kenntnisse, sichere Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebildeter Taucher deren eigene Sicherheit gewährleisten und über Leben und Tod zu Rettender entscheiden können.

Ausbildung zum Taucher

Fachdienstabzeichen „Taucher“

 

  1. Ausbildung Tauchen

Voraussetzung für die Ausbildung zum „Taucher im Rettungsdienst“ ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, des weiteren werden die Sanitätsdienstausbildung und der Wasserretter Lehrgang verlangt. Die Taucher des Bayerischen Roten Kreuzes werden von eigenen Lehrkräften zum „Taucher im Rettungsdienst“ geführt. Die Ausbildung zum Rettungstaucher umfasst 105 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis und muss spätestens innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Dieser beinhaltet die theoretische Ausbildung, sowie die Pool- und Freiwasserausbildung. Jedes dieser Teilgebiete wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst des Roten Kreuzes findet nach der GUV R 2101 statt. Anhand dieser Vorschrift ist für die Taucher die jährliche Untersuchung G 31-Überdruck für den Erhalt der Qualifikation Pflicht. Auch sind mindestens 10 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von mehr als 300 Minuten zu absolvieren. Die einzuhaltenden Sicherheitsregeln werden schon bei der Ausbildung streng beachtet. Die Taucher im Rettungsdienst absolvieren Ihre Tauchgänge nur an einer Sicherheitsleine mit einem ausgebildeten Leinenführer.

  1. Leinenführer

Der Leinenführer arbeitet auf Anweisung des Taucheinsatzleiters. Er ist für die Sicherheit des Tauchers voll verantwortlich.

Zu seinen Aufgaben gehört es u.a.:

  • Kontrolle des Tauchers vor Tauchbeginn
    – auf Vollzähligkeit der Ausrüstung
    – Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
  • Leinenführung während des Tauchgangs
    – über eine Signalleine hält der Leinenführer den Kontakt zum Taucher
    – dirigiert den Taucher zu seinen Einsatzgebiet mittels Leinenzugzeichen
  • Ablegen der Tauchausrüstung
    – Kontrolle der Ausrüstung auf Vollzähligkeit
  1. Taucher im Rettungsdienst

Der Taucher arbeitet auf Anweisung des Taucheinsatzleiters. Er ist für die Erfüllung der Aufgaben welche durch den Taucheinsatzleiter gestellt werden verantwortlich.

Zu seinen Aufgaben gehört es u.a.:

  • Kontrolle vor Tauchbeginn
    – auf Vollzähligkeit der Ausrüstung
    – Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
  • Suchaufgaben/Bergung während des Tauchgangs
    – über eine Signalleine hält der Taucher den Kontakt zum Leinenführer
  • Ablegen der Tauchausrüstung
    – Kontrolle auf Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
  1. Taucheinsatzleiter

Taucheinsatzleiter ist ein geprüfter Taucher, der für die Durchführung von Tauchgängen verantwortlich ist. Als Taucheinsatzleiter sollte nach Möglichkeit immer ein erfahrener Taucher herangezogen werden. Der Taucheinsatzleiter ist für das Einsatzgeschehen im Bereich Rettungstauchen verantwortlich. Er hält Kontakt zu seinem zuständigen Wasserwacht-Einsatzleiter.

  1. Lehrkräfte für Taucher im Rettungsdienst

Lehrkräfte für Taucher im Rettungsdienst sind Ausbilder, welche Leinenführer und Taucher im Rettungsdienst ausbilden und entsprechend der GUV 10.7 fort- und weiterbilden, sowie die notwendigen Prüfungen abnehmen. Mit dem jährlichen Nachweis der Fortbildung sind sie für ihre umfangreiche, verantwortungsvolle und interessante, Tätigkeit gerüstet.