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Wasserrettungsdienst

Aufgabe der Wasserwacht ist es, u.a. die Sicherheit der Bevölkerung in Bädern und Gewässern, die der Allgemeinheit zugänglich sind, gleich ob sie in öffentlicher oder privater Trägerschaft stehen, durch Einsatz von Mitgliedern im Wasserrettungsdienst so weit wie möglich zu erhöhen.

Der Wasserrettungsdienst ist so zu regeln, dass Mitglieder der Wasserwacht gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Gesundheitliche Überanstrengung und Überforderung sind zu vermeiden, insbesondere die geltenden Gesetze zum Schutze der Jugend sind zu beachten. Dienste sind unter Beachtung der gesetzlichen und verbandseigenen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Verkehrsvorschriften durchzuführen.

Einsätze an Wasserrettungsstationen und Einsätze der Schnelleinsatzgruppen (SEG) kommen beifolgenden Notfällen in Betracht:

  • Ertrinkungsunfälle
  • Unfälle mit Wasserfahrzeugen
  • Tauchunfälle
  • Eisunfälle
  • eingeschlossene Personen in versunkenen Kraftfahrzeugen
  • Luftfahrzeugunfälle mit Wasserberührung
  • Hilfe in Notfällen, zu deren Bewältigung Personal, Sonderfahrzeuge und Sondergeräte der Wasserrettung eingesetzt werden
  • Suche und Bergung von Ertrunkenen
  • Bergung von Gütern, von denen eine Gefährdung für
    Menschen oder die Umwelt ausgehen kann
  • Durchführung von Aufgaben, die der Wasserwacht von staatlichen oder kommunalen Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft übertragen werden
  • Katastrophenschutz
  • Absicherung von Wassersportveranstaltungen

Schnelleinsatzgruppe der Wasserwacht Krumbach

Wachdienst

  • Freibad Krumbach
  • Oberrieder Weiher

Sanitätsdienst

Katastrophenschutz