Sanitätsdienstausbildung
Im Deutschen Roten Kreuz (DRK) erfolgt die Ausbildung für den Sanitätsdienst durch einen zusammenhängenden Lehrgang (Grundausbildung) und Ergänzungsthemen.
Die Ergänzungsthemen werden nicht unbedingt als zusammenhängender Lehrgang vermittelt, sondern können bei Bedarf auch separat (zum Beispiel an Ausbildungsabenden) unterrichtet werden. Die Auswahl der Themen richtet sich nach der örtlich vorhandenen Ausstattung und den im jeweiligen Bundesland geltenden Einsatzkonzepten.
- Grundausbildung [48 US]
- Ergänzungsthemen [20 US]
Voraussetzungen
Die Sanitätsausbildung des Deutschen Rote Kreuzes richtet sich an alle aktiven der Rot-Kreuz-Gemeinschaften, Bergwacht, Wasserwacht und sonstige interessierte Personen, sei es aus den Reihen der Feuerwehr, des THW oder weiterer Organisationen.
- Erste Hilfe Grundausbildung oder Erste Hilfe Training nicht älter als ein Jahr
Themen / Inhalte der Ausbildung
- Bewusstloser Patient und Herzkreislaufstillstand
- Atmung und Herzkreislauf
- Verletzungen
- sonstige Notfälle
Prüfung
An die Ausbildung schließt sich eine praktische Prüfung an. Über die Durchführung einer schriftlichen Prüfung entscheidet der Landesverband.
- Reanimationsprüfung
- Fallbeispielprüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Ausbildung vollständig (maximal 5 % Fehlzeiten) absolviert hat.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung darf der aktive Helfer im Sanitätsdienst des DRK folgende Bezeichnung führen:
- Grundausbildung: Sanitäter
- Ergänzungsthemen: Sanitäter mit Fachdienstausbildung