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Das Jahr 1960

Auch in dieser Zeit waren die Kosten eines Einsatzes, sowie deren Regelung schon ein brisantes Thema. So wurde für die Bergung einer Leiche durch das Präsidium des Bayerischen Roten Kreuzes den Kreisverbänden folgende Gebühren vorgegeben:

Bergung einer Leiche, die 24 Stunden und länger im Wasser lag DM 30,00 unter 24 Stunden DM 15,00

Weiter anfallende Kosten, wie Anfahrt, verbrauchte Pressluft und Gerät konnten extra verrechnet werden. Näheres wurde im Rundschreiben des WW Bezirk. Oberbayern vom 21.10.1960 geregelt.