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Bootsdienst

Die Wasserwacht setzt zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in erheblichem Umfang Motorrettungsboote ein. Um den besonderen Anforderungen an die Führer dieser Wasserfahrzeugen gerecht zu werden , bildet die Wasserwacht Bootsführer aus. Die Ausbildung soll sicher stellen, dass ein Bootsführer der Wasserwacht, die zur Führung eines Motorrettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt, Motorrettungsboote zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst und im Katastrophenfällen einsetzen und führen kann.

Motorrettungsboot GZ 17

Ausbildung zum Bootsführer:

Bootsführer

umfasst mindestens 31 Unterrichtseinheiten in Theorie und mindestens 10 Unterrichtseinheiten in der Praxis

  • Dienstvorschrift der Wasserwacht
  • Gesetzeskunde
  • Schifffahrtsordnung
  • Bezeichnung des Fahrwassers
  • Betonnung und Befeuerung
  • Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
  • Fahrmanöver
  • Boots- und Motorenkunde
  • Wetterkunde
  • Sicherheitsvorschriften und Umgang mit Rettungsmitteln
  • Seemannschaft
  • Notsignale
  • Wasserwacht Spezifische Themen
  • Grundfertigkeiten
  • Umgang mit der Bootsausrüstung
  • Einsatz von Rettungsmitteln
  • Fahrmanöver
  • Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
  • Rettungsmanöver/ -einsätze
  • Umgang mit Tauwerk und Knoten
  • Slippen, Bootstransport, Ladungssicherung

 

Ausbilder Bootsdienst:

Ausbilder „Bootsdienst“
  • Planen und Leiten Lehrgänge für Bootsführer
  • Führen Fortbildungen in Theorie und Praxis durch