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Deutsches Schwimmabzeichen

Allgemeine Ausführungsbestimmungen

Diese Bestimmungen sind sinngemäß für alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind für männliche und weibliche Personen gleich. Prüfungsleistungen müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. Die Leistung ist erst dann als erfüllt zu werten, wenn der Prüfling nach der geforderten Leistung das Wasser ohne fremde Hilfe verlassen hat. Wassertemperaturen unter 18° Celsius sind für die Prüfungsabnahme nicht geeignet. Bei Partnerübungen in der Prüfung sollen die beiden Partner etwa gleiches Gewicht und gleiche Größe haben. Sofern nicht anders vorgeschrieben und Sicherheitsgründe nicht dagegensprechen, soll das Streckentauchen mit einem Kopfsprung begonnen werden. Die Leistung beim Streckentauchen beginnt an der Absprung- oder Abstoßstelle. Während des Streckentauchens sollte der Tauchende möglichst nahe über dem Grund schwimmen; sein Körper muss sich jederzeit vollständig unter der Wasseroberfläche befinden. Die vorgeschriebene Strecke muss in gerader Richtung durchtaucht werden. Bei undurchsichtigen Gewässern ist eine Abweichung von höchstens 2 m nach rechts oder links gestattet.
Beim Tieftauchen muss der ertauchte Gegenstand über die Wasseroberfläche gehoben werden. Dabei darf der Schwimmer nicht mit dem Kopf unter Wasser sein. Zwischen den einzelnen Tauchgängen darf sich der Prüfling nicht am Beckenrand o.ä. festhalten.
Falls für Sprungprüfungen keine genügend hohe Absprungmöglichkeit vorhanden oder die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, bestimmt der Prüfer in Verbindung mit seiner Gliederung bzw. beauftragten Institution eine Ersatzleistung (mehrere verschiedenartige Sprünge aus geringer Höhe: Paketsprung, Startsprung, Abrenner) und trägt sie in das Schwimmzeugnis ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn entsprechende gut ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht werden können.
Für das Tieftauchen sind bei den Schwimmprüfungen kleine Gegenstände (z.B. Tauchringe oder Teller aus Gummi) zu verwenden.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen beim Tauchen gehört das Erlernen und Anwenden des Druckausgleichs unter Wasser. Die Maßnahmen zum Druckausgleich im Mittelohr müssen adressatengerecht vor den Tauchübungen vermittelt werden. Vor allen Tauchübungen sind maximal vier tiefe Atemzüge zulässig. Fortgesetzte Hyperventilation ist nicht erlaubt. Bei allen Tauchübungen muss der Tauchende dauernd unter Kontrolle stehen, insbesondere während der Auftauchphase und bis zu 30 s nach dem Auftauchen an der Wasseroberfläche. In undurchsichtigen oder natürlichen Gewässern sind besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Neben den allgemeinen und überall gültigen Baderegeln ist auf die örtlich besonderen Gegebenheiten hinzuweisen, z. B. Gezeiten (Tiden), Strömung u. ä. Entsprechendes gilt für den Unterricht mit Blick auf Bade-, Boots- und Eisunfälle. Sind in den Prüfungsleistungen Sprünge kopfwärts vorgeschrieben und ist keine ausreichende Wassertiefe vorhanden, beginnt die Prüfungsleistung mit Abstoß vom Beckenrand.

Schwimmprüfungen dürfen nur dort abgenommen werden, wo die Wassertiefe die Körpergröße des Prüflings überschreitet. Der Sprung vom Beckenrand muss ins tiefe Wasser erfolgen. Deutliches Abspringen und vollständiges Eintauchen ist notwendig. Bei der Prüfung zum Deutschen Schwimmabzeichen in der Stufe – Bronze wird der Startsprung mit Ausgleiten durchgeführt. Beim Deutschen Schwimmabzeichen – Gold muss das Kraulschwimmen mit regelmäßiger Atmung durchgeführt werden.

Für das Tieftauchen werden am besten kleine Tauchringe oder Teller aus Gummi verwendet. Der Schwimmer muss voll aufgetaucht sein und seinen Gegenstand aus dem Wasser halten bzw. an Land werfen. Für die Mehrfach- Tauchübungen sollen 6 Teller oder Ringe auf einer Grundfläche von ca. 5 x 5 m in etwa 2 m Wassertiefe verteilt werden. In natürlichen Gewässern kann Tieftauchen und Heraufholen von Kies o. ä. verlangt werden.
Menschen mit Behinderung werden in die Schwimmausbildung einbezogen, soweit dies ihre Beeinträchtigung erlaubt.


Deutsches Schwimmabzeichen – Bronze

Leistungen:

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten).
  • einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines kleinen Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring).
  • Ein Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett.
  • Kenntnis von Baderegeln.

Deutsches Schwimmabzeichen – Silber

Leistungen:

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 400m zurückzulegen, davon 300m in Bauch- oder Rückenlage, in einer erkennbaren Schwimmart und 100m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten).
  • zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines kleinen Gegenstandes (z.B. kleinen Tauchringen).
  • 10 m Streckentauchen mit Abstoßen vom Beckenrand im Wasser.
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe oder 2 verschiedene Sprünge aus 1m Höhe.
  • Kenntnis von Badregeln und Verhalten zur Selbstrettung (z. B. Verhalten bei Erschöpfung, Lösen von Krämpfen).

Deutsches Schwimmabzeichen – Gold

Leistungen:

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Min. Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 800 m zurückzulegen, davon 650 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 150 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten).
  • Startsprung und 25 m Kraulschwimmen.
  • Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten.
  • 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen.
  • 10 m Streckentauchen aus der Schwimmlage (ohne Abstoßen vom Beckenrand).
  • Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen von drei kleinen Gegenständen (z.B. kleinen Tauchringen) aus einer Wassertiefe von etwa zwei Metern innerhalb von 3 Minuten mit höchstens 3 Tauchversuchen.
  • ein Sprung aus 3 m Höhe oder 2 verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe.
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen.
  • Kenntnis der:
    – Baderegeln
    – Hilfe bei Bade- Boots und Eisunfällen
    (Selbstrettung und einfache Fremdrettung)

http://www.nur-schwimmen-ist-schoener.de/

Deutscher Schwimmverband e.V