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Sanitätsdienstausbildung

Fachdienstabzeichen „Sanitätsdienst“

Im Deutschen Roten Kreuz (DRK) erfolgt die Ausbildung für den Sanitätsdienst durch einen zusammenhängenden Lehrgang (Grundausbildung) und Ergänzungsthemen.

Die Ergänzungsthemen werden nicht unbedingt als zusammenhängender Lehrgang vermittelt, sondern können bei Bedarf auch separat (zum Beispiel an Ausbildungsabenden) unterrichtet werden. Die Auswahl der Themen richtet sich nach der örtlich vorhandenen Ausstattung und den im jeweiligen Bundesland geltenden Einsatzkonzepten.

  • Grundausbildung [48 US]
  • Ergänzungsthemen [20 US]

Voraussetzungen

Die Sanitätsausbildung des Deutschen Rote Kreuzes richtet sich an alle aktiven der Rot-Kreuz-Gemeinschaften, Bergwacht, Wasserwacht und sonstige interessierte Personen, sei es aus den Reihen der Feuerwehr, des THW oder weiterer Organisationen.

  • Erste Hilfe Grundausbildung oder Erste Hilfe Training nicht älter als ein Jahr

Themen / Inhalte der Ausbildung

  • Bewusstloser Patient und Herzkreislaufstillstand
  • Atmung und Herzkreislauf
  • Verletzungen
  • sonstige Notfälle

Prüfung

An die Ausbildung schließt sich eine praktische Prüfung an. Über die Durchführung einer schriftlichen Prüfung entscheidet der Landesverband.

  • Reanimationsprüfung
  • Fallbeispielprüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Ausbildung vollständig (maximal 5 % Fehlzeiten) absolviert hat.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung darf der aktive Helfer im Sanitätsdienst des DRK folgende Bezeichnung führen:

  • Grundausbildung: Sanitäter
  • Ergänzungsthemen: Sanitäter mit Fachdienstausbildung